Was wird aus der „guten“ alten EnEV 2014/2016

Energieeffizienz im Hausbau

oder „des Kaisers neue Kleider“
Das derzeit in Bearbeitung befindliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist prinzipiell im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung verankert.

Viele Stimmen wurden laut, dass durch die Zusammenführung von verschiedenen Verordnungen (u.a. auch die Integration des EEWärmeG) und eventueller Verschärfung der energetischen Zielwerte das Bauen und Sanieren noch teurer wird.

Nach dem aktuellen Referentenentwurf wurde am 29.Mai 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Diese Gremien hatten bis zum 28. Juni 2019 Zeit Stellungnahmen dazu abzugeben. Auch wenn die Baukosten momentan auf hohem Niveau sind, ist es dennoch fraglich, ob das nun „weichgespülte“ GEG auch nur annähernd dazu beitragen kann, die angestrebten Energie- und somit CO²-Einsparungen einzuhalten.

So zitiere ich einen Satz aus der Veröffentlichung zur Bekanntmachung des Referentenentwurfs vom BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) vom 28.05.2019:

„Die geltenden energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Neubau (seit 1. Januar 2016) und an den Bestand, einschließlich der Nutzungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, werden beibehalten.“

Mit dieser Politik des „Everybody´s Darling“ wird man, wie bereits erwähnt, wohl kaum nennenswerte Primärenergieeinsparungen erreichen.

Bei Interesse sende ich gerne die PDF zum aktuellen Referentenentwurf zu.